Im Zusammenhang der Diskussion und den Ereignissen um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat sich die Abteilung Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit diesem sensiblen Thema auseinander gesetzt.

Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung hatte sich bereits gemeinsam mit der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.V. (EJHN e.V.) intensiv mit diesem Thema befasst und einen Verhalteskondex und eine Selbstverpflichtung beschlossen.

Die Abteilung Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung ist dankbar für diese Arbeit und legt nun ihrerseits eine Handreichung vor, die sich an der Vorlage des Fachbereiches Kinder und Jugend im Zentrum Bildung un der Evangelischen Jugend orientiert.
Diese Handreichung soll den Gemeinden und Dekanaten sowie der Gesamtkirche als Trägerinnen der kirchenmusikalischen Arbeit mit Kinder und Jugendlichen als Leitschnur dienen.

Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Wir dulden keine körperliche, seelische oder psychische Gewalt. Wir werden alles uns Mögliche tun, um einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche auszuschließen.

In sechs Thesen bringen wir unser Anliegen zum Ausdruck. Es geht darum, das Thema offen zur Sprache zu bringen.

Wir fordern alle ehrenamtlichen tätigen, nebenberuflichen, hauptberuflichen und hauptamtliche beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kirchenmusikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der EKHN auf, sich mit dem Thema der Kindeswohlgefährdung zu befassen.

Auf der Website des Zentrum Verkündigung stellen wir eine Selbstverpflichtungserklärung als Downloas zur Verfügung (www.entrum-verkuendigung.de/material/downloads.html). Wir empfehlen, diese Erklärung von Ehrenamtlichen, die z.B. bei einer kirchenmusikalischen Freizeit mitarbeiten, unterschreiben zu lassen.

Die Anstellungsträger können von ihren Beschäftigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangen (vgl. Verwaltungsverordnung zum Kinderschutz und zur Einholung von Führungszeugnissen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 25. Juni 2013 (Kinderschutzverordnung -KSchutzverordnung - KSchutzVO (ABI. 2013 S. 350).

Verhaltenskodx

Kirchenmusikalische Arbeit lebt durch die Beziehung der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreunde bestimmend ist und die von Vertrauen getragen wird. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

Die Abteilung Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung der EKHN tritt entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Sie duldet keine körperliche, seelische oder psyschische Gewalt. Sie wird alles ihr Mögliche tun, einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche auszuschließen.

Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz und Sensiblisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer kirchenmusikalischen Arbeit bei. Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kirchenmusikalischen Arbeit erlaubt dies, sich wohl und sicher zu fühlen.

Deshalb legt die Abteilung Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung diesen Verhaltenskodex vor. Er gilt für die kirchlich getragene und verantwortete kirchenmusikalische Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN auf allen Ebenen.

1.) Die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen ist unantasbar.
Wir beziehen gegen sexistisches, rassistisches, dikriminierendes und gewalttätiges Verhalten jeder Art aktiv Stellung. Wir verpflichten uns, Kinder und Jugendliche unabhängig ihres Alters und Geschlechtes, ihrer Herkunft und Religion wertzuschätzen, sie zu begleiten und zu beraten, die von ihnen gesetzten Grenzen zu achten und zu respektieren.

2.) Kinder und Jugendliche benötigen Entwicklungsraum, um sich frei zu entfalten.
Wir bieten Kinder und Jugendlichen in unserem Angeboten den Raum, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine geschlechterbewusste Identität zu entwickeln.

3.) Gewalt und sexualisierte Gewalt dürfen keine Tabuthemen sein.
Wir tolerieren keine Form der Gewalt, benennen sie offen und handeln zum Besten der Kinder und Jugendlichen. Wir beziehn in der öffentlichen Diskussion klar Stellung.

4.) Arbeit mit Kindern und Jugendlichen braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir alle tragen Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, entwickeln wir Konzepte, damit in der Arbeit mit Kindern und Jugendliche keine Grenverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich werden. Aus diesem Grund behandeln wird diese Themen regelmäßig in unserer Ausbildungen.

5.) Kinder und Jugendliche müssen vor Schaden geschützt werden.
Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.

6.) Grenzvereltzungen wird konsequent nachgegangen
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Im Konfliktfall informieren wir die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und ziehen professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu. Die weitere Vorgehensweise wird mit dem Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern abgestimmt.

Was muss ich tun wenn ...?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen/ einer Jugendlichen in Gefahr ist, ohne dass er oder sie sich Ihnen persönlich anvertraut hat, besprechen Sie dies mit Ihrer zuständigen Ansprechpartner/in (z.B. Ihrer Teamleitung, der/dem Kirchenmusiker/in oder dem/der Pfarrer/in). In Ihrem Dekanat gibt es eine für Kinder- und Jugendschutz beauftragte Person, in der Regel ist dies die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent. Gemeinsam klären Sie das weitere Verfahren.

Wenn sich Ihnen ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher anvertraut und etwas bereichtet, was Ihnen Anlass zur Sorge gibt, dann helfen Ihnen die folgenden Punkte, um im ersten Moment richtig zu reagieren. Dieses Punkte sollen Ihnen Orientierung geben und helfen, im Ernstfall das Richtige zu tun. Sie sind keine Checkliste und auch kein Gesetz!

Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle.
1.) Ruhe bewahren! Nicht voreilig und unbedacht handeln!2.) Sprechen Sie mi Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin (Teamleitung, Kirchenmusikerin, Pfarrer, Dekanatsjugendreferentin). Gemeinsam klären Sie dann die weiteren Schritte.
3.) Nehmen Sie das Kind oder den Jugendlichen/die Jugendliche ernst und hören Sie zu. Bedrängen Sie ihn oder sie  nicht und fragen Sie ihn oder sie nicht aus.
4.) Machen Sie keine Zusagen, die Sie nicht einhalten können. Sagen Sie z.B. nicht, dass Sie niemanden von dem Vorfall erzählen, denn das ist nicht möglich.
5.) Unternehmen Sie nicht über den Kopf des Kindes oder des/der Jugendlichen hinweg. Beziehn Sie ihn oder sie (altersangemessen) in alle Entscheidungen mit ein.
6.) Sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, dass das betroffene Kind bzw. der/die Jugendliche sich durch die Folgemaßnahmen nicht ausgegrenzt oder bestraft fühlt und weiter an den Angeboten/Gruppen teilnehmen kann.
7.) Unternehmen Sie nicht im Alleingang! Insbesondere informieren oder konfrondieren Sie nicht den möglichen Täter/die mögliche Täterin! Sprechen Sie nicht mit der Famiele, informieren Sie nicht die Polizei oder das Jugendamt, ohne mit der fü Kinder- und Jugendschutz beauftragten Person gesprochen zu haben.
8.) Behandeln Sie das, was Ihnen erzählt wurde, vertrauchlich. Aber teilen Sie dem/der Betroffenen mit, dass Sie sich selbst Hilfe und Unterstützung holen werden.
9.) Protokollieren Sie nach dem Gespräch Aussagen und Situation

Grundsätzlich gilt:

    Holen Sie sich sofort Unterstützung
    Informieren Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner


 

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