Es besteht keinerlei Anspruch auf die Veröffentlichung von eingereichten Kommentaren oder Forenbeiträgen. Die Betreiber von »www.bka-online.org« behalten sich vor, Kommentare und Forenbeiträge nach eigenem Ermessen zu editieren oder zu löschen. Bei Verletzungen der Pflichten unter 1), 2) und 3) behalten sich die Betreiber ferner vor, die Mitgliedschaft zeitlich begrenzt zu sperren oder dauernd zu löschen. Soweit das Mitglied von der Möglichkeit Gebrauch macht, eigene Beiträge für redaktionellen Teil von »www.bka-online.org« einzureichen, gilt Folgendes:
Voraussetzung für das Posten eigener Beiträge ist, dass das Mitglied seinen vollständigen und korrekten Vor- und Nachnamen in sein »www.bka-online.org« - Benutzerprofil eingetragen hat oder nach dem Einreichen des Artikels dort einträgt. Mit dem dort eingetragenen Namen wird der eingereichte Beitrag bei Veröffentlichung (öffentlich) gekennzeichnet. Das Mitglied gibt für alle Beiträge, die von ihm oder ihr zukünftig auf »www.bka-online.org« eingereicht werden, folgende Erklärungen ab:
Das Mitglied versichert, das die eingereichten Beiträge frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten sind. Dies gilt für alle eingereichten Beiträge und Bildwerke.
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Eingereichte Beiträge werden auf Verlangen des Mitgliedes per E-Mail an die Adresse des Webmasters wieder gelöscht bzw. anonymisiert. Die Löschung bzw. Anonymisierung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung. Für Folgeschäden, die dem Mitglied aus der verspäteten Löschung des Beitrages entstehen haften die Betreiber nur insoweit, als sie nicht auf einer Pflichtverletzung des Mitgliedes (oben unter 1), 2) und 3) ) und soweit sie darüber hinaus auf grobem Verschulden oder Vorsatz der Betreiber von »www.bka-online.org« beruhen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass »www.bka-online.org« regelmäßig von Suchmaschinen indexiert wird, und dass wir keinen Einfluss darauf haben, ob, wo und wie lange bei uns veröffentlichte Beiträge möglicherweise auch nach Löschung bei »www.bka-online.org« in Datenbanken von Suchmaschinen und Webkatalogen gespeichert werden und abrufbar sind.
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bka - Homepage (Joomla) / Leitfaden
Inhaltsverzeichnis
1.) Registrieren / Anmelden
2.) Benutzermenü
2.1) Eigene Profildaten ansehen/ Passwort ändern
2.2) Projekt vorstellen
2.3) Aktuelles aus den Vertretungen
2.4) Aktuelles aus den Verbänden
2.5) Andere Mitglieder
3.) Einen Beitrag schreiben
3.1) Beitrag schreiben / Projekt vorstellen
3.2) Formatierungsleiste Symbole
3.3) Beiträge einfügen
3.4) Bild einfügen
3.5) Seitenumbruch einfügenund Weiterlesen Button einfügen
3.6) Verlinken
3.7) Kategorie
3.8) Veröffentlichung starten und Veröffentlichung beenden eines Beitrages
3.9) Zugriffsebene
4.) Kalender
4.1) Terminübersicht
4.2) Termin löschen
4.3) Bestimmte Kategorien suchen
5.) Dokumente downloaden
1.) Registrieren / Anmelden
Homepageseite: http://www.bka-online.org/
Benutzername:
Passwort:
2.) Eigene Profildaten
2.1) Eigene Profildaten ansehen/ Passwort ändern
Wenn Sie Ihr eigenes Nutzerprofil ansehen wollen, klicken Sie auf den Button Mein Profil. Den Button finden Sie an der zweiter Stelle im Benutzermenü. Hier haben Sie die Möglichkeit jederzeit Ihr Passwort zu verändern.
2.2) Berichte Mitglieder
Hier haben Sie die Möglichkeit sich über andere Projekte zu informieren. Den Menüpunkt finden Sie an der dritten Stelle im Benutzermenü. Wie Sie selber einen Beitrag erstellen sehen sie unter Top 3 Einen Beitrag schreiben.
2.3) Aktuelles aus den Vertretungen
Hier erfahren Sie alles Rund um die Vertretungen in dem der bka e.V. Mitglied ist.
2.4) Aktuelles aus den Verbänden
Hier können Sie sich über die anderen Verbände die im bka e.V. Mitglied sind informieren und aktuelle Informationen aus Ihrem Verband posten.
2.5) Kontakt Mitglieder
Sie haben die Möglichkeit, sich über andere Mitglieder zu informieren oder auch gegebenenfalls Kontakt aufzunehmen z.B. per E-Mail oder Telefon. Dafür klicken Sie auf den Button Kontakt zu Mitgliedern. Den Button finden Sie an siebenter Stelle im Benutzermenü im internen Bereich.
Es entsteht eine Liste mit allen Mitgliedern. Nun suchen Sie sich die gewünschte Person aus. Mit einem Klick auf den Namen, erhalten Sie die Kontaktdaten des jeweiligen Mitgliedes sowie mit einem Klick eine Mail an den andern schicken. Falls eine Angabe nicht richtig ist, bitte die Geschäftsstelle kontaktieren sowie bei Erweiterung der Daten.
3.) Einen Beitrag schreiben
3.1) Beitrag schreiben / Projekt vorstellen
Wenn Sie einen Beitrag verfassen wollen, klicken Sie auf den Button Beitrag einreichen. Den Button finden Sie an der neunten Stelle im Benutzermenü.
Ein Beitrag besteht aus einem Titel und dem eigentlichen Text. Der Titel sollte möglichst aussagekräftig gewählt werden. Ansonsten bestehen hier keine Einschränkungen. Im Textbereich können Sie die bekannten Textbearbeitungsfunktionen verwenden. Zusätzlich sehen Sie einige Buttons über dem Eingabefeld, mit denen Sie einfache Formatierungen vornehmen können. Um einen bestimmten Textteil zu formatieren, markieren Sie diesen und klicken dann auf den entsprechenden Button.
3.2) Formatierungsleiste Symbole
Die Erläuterungen zu den jeweiligen Funktionen erhalten Sie in der PDF-Datei sowie wenn Sie mit dem Curso auf das jeweilige Symbole klicken.
Unter dem Textfeld haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beitrag grafisch zu gestalten, mit einem weiteren verlinkten Beitrag, einem Bild, mit einem Seitenumbruch und mit dem Weiterlesen fortfahren an einen Beitrag.
3.3) Beiträge einfügen
Sie haben die Möglichkeit, einen bereits vorhanden Beitrag einzufügen, welches in der Datenbank gespeichert ist. Mit einem Klick auf den Button erscheint automatisch ein kleines Fenster im Vordergrund der Seite, dort finden Sie alle gespeicherten Beiträge. Mit dem Klick auf Einfügen wird der Beitrag an die gewünschte Stelle, mit den entsprechenden Informationen, gesetzt.
3.4) Bild einfügen
Sie haben die Möglichkeit, ein Bild einzufügen, welches in der Datenbank gespeichert ist. Mit einem Klick auf den Button erscheint automatisch ein kleines Fenster im Vordergrund der Seite, dort finden Sie Ihr gewünschtes Bild. (Ist das gewünschte Bild nicht vorhanden, dann bitte das Bild an die folgender Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.)
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, das Bild an eine bestimmte Stelle des Textes einzusetzen. Dies funktioniert mit dem Klick auf das Drop-Down Feld Ausrichtung. Nun überlegen Sie sich, ob das Bild rechts oder links erscheinen soll. Des Weiteren bestehen die Möglichkeiten, dem Bild einen eigenen Titel zu geben oder auch den Titel des Bildes beizubehalten. Mit dem Klick auf Einfügen wird das Bild an die gewünschte Stelle, mit den entsprechenden Informationen, gesetzt.
3.5) Seitenumbruch einfügenund Weiterlesen Button einfügen
Unter dem Bearbeitungsfeld befinden sich unter anderem die Schaltflächen Seitenumbruch und Weiterlesen, die für die Strukturierung Ihres Textes von Bedeutung sind. Falls Ihr Artikel zu lang wird und der Leser sehr viel scrollen müsste, können Sie mit dieser Funktion Seitenumbruch einen Seitenwechsel erzwingen. Dazu platzieren Sie den Cursor an der Stelle, an der der Umbruch stattfinden soll und klicken auf Schaltfläche Seitenumbruch. Es erscheint ein kleines Fenster, in dem Sie den Namen der Seite und den Eintrag in das kleine Register, dass nach der Speicherung angezeigt wird bestimmt. Im Text wird eine graue gestrichelte Linie angezeigt, die den Seitenumbruch symbolisiert. Zusätzlich werden dem Artikel Navigationselemente beigefügt, die es dem Nutzer ermöglichen den Artikel komplett zu lesen.
3.6) Verlinken
Um einen Link einzufügen, müssen Sie zunächst das Stück Text oder ein Bild markieren, das in der Normalansicht angeklickt werden soll. Erst dann werden die beiden Symbole aktiviert. Danach klicken Sie auf das Symbol Link einfügen / bearbeiten der sich im Formatierungsblock befindet. Nun öffnet sich kleines Fenster im Vordergrund. In der ersten Zeile tragen Sie die Adresse ein und in der zweiten Zeile haben Sie die Möglichkeit, entweder die verlinkte Seite im selben Fenster oder in einem separaten Fenster zu öffnen. Zur Bestätigung klicken Sie im Anschluss auf den Button Einfügen.
Der Beitrag ist fertig, zum Schluss müssen Sie noch folgende wichtige Einstellungen festlegen.
3.7) Kategorie
Um das der Beitrag auch erscheint ist es sehr wichtig ihn in einer Kategorie und in einem Bereich einzuordnen.
3.8) Veröffentlichung starten und Veröffentlichung beenden eines Beitrages
Damit können Sie das Erscheinen Ihres Beitrags in die Zukunft verlegen. Ein Klick auf den Button unter dem Eingabefeld und Sie haben die Möglichkeit sich den Termin komfortabel aus einer Kalenderübersicht aussuchen. Das Ende der Veröffentlichung dient zur Begrenzung des Veröffentlichungszeitraumes. Das Verfahren ist dasselbe.
3.9) Zugriffsebene
Die Zugriffsebene, die sich gleich unterhalb der Veröffentlichung des Beitrages befindet, erklärt welche Nutzer den Artikel lesen dürfen:
1.) Öffentlich=> Jeder kann den Beitrag lesen
2.) Registriert => Den Beitrag können nur registrierte Personen lesen.
3.) Admins => Nur die Administratoren können den Beitrag lesen.
Der Beitrag soll mit den Inhalten und Einstellungen auf der Seite erscheinen. Mit dem Klick auf „Speichern“ gelangen Sie automatisch auf die Startseite. Auf der Startseite erhalten Sie einen Vermerk mit der folgenden Information „Vielen Dank für den Beitrag. Er wird vor der Veröffentlichung noch überprüft“.
4.) Kalender
4.1) Terminübersicht
Sie wollen wissen, was in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten Terminlich los ist, dann klicken Sie auf den Button Demnächst.
4.2) Termin löschen
Findet eine Veranstaltung nicht statt, dann schreiben Sie bitte eine kurze Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Eventnamen und Datum, sodass der Termin gelöscht werden kann.
4.3) Bestimmte Kategorien suchen
Bei den ganzen Terminen verliert man schnell die Übersicht, wenn Sie nur eine Kategorie sehen wollen, müssen Sie in die Drop-Down Liste bei Alle Kategorien nur die gewünschte anklicken. Jetzt erscheinen nur die Termine die der ausgewählten Kategorie zugeordnet wurden.
5.) Dokumente downloaden
Sie benötigen eine Vorlage oder ein altes Protokoll zur Durchsicht? Dies finden Sie unter dem Menüpunkt Dokumente. Nun erhalten sie eine Kategorie-Übersicht, wo Sie sich die jeweiligen Dokumente herunterladen können. Einfach auf die ausgewählten Link klicken. Automatisch öffnet sich im neuen Fenster das Dokument. Sie haben nun die Möglichkeit die Datei einzusehen, zu speichern oder auch zu drucken.
Kinder & Jugendliche fördern - Kinder- & Jugendkulturarbeit stärken!
Fördermitglied im bka e.V.
Als Fördermitglied eröffne ich Kindern und Jugendlichen:
Als Fördermitglied erhalte ich zudem:
und kann Angebote, Veranstaltungen oder Projekte anregen.
Ja, ich beantrage die Fördermitgliedschaft und möchte Kinder und Jugendliche dauerhaft unterstützen mit mindestens 50,00 Euro jährlich, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Hier können Sie sich den bka-Förderflyer herunterladen.
Präambel zur Satzung
Die in der "Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschlands" (AG EJD) zusammengeschlossenen Verbände, Werke und Einrichtungen haben 1950 die "Arbeitsgemeinschaft Musik für evangelische Jugendmusik" gegründet.
Diese hat sich 1962 umbenannt in „Arbeitsgemeinschaft Musik in der evangelischen Jugend"(AGM).
1971 wurde die Gründung eines eingetragenen Vereins beschlossen.
1991 haben sich die 1982 gegründete AGM (Ost) und die AGM (West) zusammengeschlossen.
2000 wurde der Name des Vereins im Zuge einer Satzungsreform in „Arbeitsgemeinschaft Musik – Bundesverband für christliche Jugendkultur e.V.“ geändert.
2004 integriert der Verein das bundesverbandliche Profil der AGS, die 1947 als „Arbeitsgemeinschaft für Evangelisches Laienspiel“ gegründet und 1951 als „Arbeitsgemeinschaft Spiel in der Evangelischen Jugend (AGS)“ registriert wurde.
2008 wurde der Sitz des Vereins von Kiel nach Berlin verlegt und ins Vereinsregister in Berlin eingetragen.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Bundesverband Kulturarbeit in der evangelischen Jugend
-- nachfolgend kurz Verein genannt –
Er hat seinen Sitz in Berlin und wird in das Vereinsregister Berlin eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziel
2.1 Der Verein fördert Kulturarbeit und kulturelle Bildung besonders mit Kindern und Jugendlichen. Er leitet an zum phantasievollen und kritischen Wahrnehmen, Schaffen und Gestalten insbesondere in den Bereichen Musik, Spiel, Tanz, Theater, Medien. Dazu gehören auch Durchführung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Der Verein sieht seinen besonderen Auftrag darin, das Wort Gottes in die Lebenswelt junger Menschen hinein zu aktualisieren.
2.2 Der Verein vermittelt den Austausch der in der Kulturarbeit und kulturellen Bildung seiner Mitglieder gesammelten Erfahrungen.
Er führt Projekte, Maßnahmen und Bildungsprogramme durch, dokumentiert und publiziert diese und ist Herausgeber von Arbeitsmaterialien.
2.3 Der Verein ist der christlichen Jugendarbeit in ihrer gesamten Breite verpflichtet, im Besonderen der evangelischen Jugendarbeit.
Der Verein nimmt seinen fachlichen Auftrag gegenüber Einrichtungen der Popular- und Kirchenmusik, der Musik-, Spiel-, Theater- und Medienpädagogik, der Ästhetischen Bildung und anderen Bereichen der Bildungsarbeit wahr.
Der Verein unterstützt die wissenschaftliche Begleitung von Kulturarbeit in Theorie und Praxis.
Der Verein stellt internationale und ökumenische Verbindungen her und nimmt Vertretungen gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen wahr.
Der Verein informiert die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit und Angebote.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung § 52 ff.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und der Allgemeinheit zugute kommende Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig im Sinne des § 55 der Abgabenordnung.
Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es werden keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft widersprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
Die Mitgliedschaft im Verein kann jederzeit schriftlich beantragt werden.
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder können ihren Austritt jederzeit erklären. Die Erklärung bedarf der Schriftform und wird zum Jahresende wirksam.
§ 5 Organe
Die Organe des Vereins sind:
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
§ 8 Geschäftsstelle
Der Verein unterhält eine Geschäftsstelle.
§ 9 Auflösung des Vereins
Der Verein wird aufgelöst durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, erfolgt die Liquidation durch den zur Zeit
der Auflösung amtierenden Vorstand oder einen von ihm beauftragten Liquidator. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine/n zu bestimmende/n Körperschaft/Verein, die/der von der
Mitgliederversammlung benannt wird. Diese/r Körperschaft/Verein hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des ursprünglichen Vereinszweckes zu verwenden.
Der Beschluss über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens darf erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
Die Mitgliederversammlung
Bad Hersfeld, den 29.09.2009
Hier habt Ihr die Möglichkeit euch die jeweiligen Dokumente herunter zuladen. Bitte nimmt mit uns Kontakt auf, falls euch ein Dokument fehlt.
Vielen Dank
Satzung
bka-Satzung
MV-ZAT Protokolle
MV/ZAT 1702
MV/ZAT 1709
Projektabwicklung | Dokumentenvorlage
Projektabrechnung
Projektabrechnung 2018
Protokolle Fachausschuss Spiel-Theater-Medien
FA STM 1702
FA STM 1709
Der bka e.V. ist Mitglied in folgenden Institutionen:
Arbeitgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej)
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) ist der Zusammenschluss der Evangelischen Jugend in Deutschland. Als Dachorganisation vertritt die aej die Interessen der Evangelischen Jugend auf Bundesebene gegenüber Bundesministerien, gesamtkirchlichen Zusammenschlüssen, Fachorganisationen und internationalen Partnern. Ihre derzeit 32 Mitglieder sind bundeszentrale evangelische Jugendverbände und Jugendwerke, Jugendwerke evangelischer Freikirchen und die Jugendarbeit der Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Weiterhin sind acht bundesweit tätige außerordentliche Mitglieder kooperativ angeschlossen.
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland. Über 50 bundesweite Fachorganisationen und Landesdachverbände haben sich in der BKJ zusammengeschlossen. Sie sind in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus aktiv. Die BKJ und ihre Mitglieder setzen sich für vielfältige Angebote der Kulturellen Bildung in der Jugendarbeit, in Kultureinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten, für kulturelle Teilhabe und Inklusion, für freiwilliges Engagement und internationalen Austausch sowie für gelingende Bildungslandschaften ein.
Bundesverband Theaterpädagogik e.V. (BuT), Genterstraße 23, 50672 Köln
Der Bundesverband Theaterpädagogik (BuT e.V.) verfolgt das Ziel, theaterpädagogische Arbeit als kulturelle Bildungsarbeit in ihren vielfältigen Berufsfeldern zu fördern. Er unterstützt als bundesweiter Fachverband eine theaterpädagogische Praxis, die sich daran orientiert, die kommunikativen, kreativen und ästhetischen Kompetenzen der daran Beteiligten zu erweitern und die Kunstform Theater als lebendigen Prozess transparent zu machen. Auf den Seiten stellt sich der Verband vor und berichtet über Tagungen, Projekte, Ausschussarbeit und über andere Aktivitäten aus dem weiten Feld der Theaterpädagogik.
Deutscher Musikrat e.V. (DMR), Oranienburger Straße 67/68, 10117 Berlin
Der Deutsche Musikrat ist ein Dachverband für musikalische Fachverbände und die 16 Musikräte der Bundesländer. Mit über 100 Mitgliedsverbänden, -institutionen und zahlreichen Persönlichkeiten des Musiklebens wirkt der Deutsche Musikrat zusammen mit seinen Projekten und Fördermaßnahmen als Ratgeber und Kompetenzzentrum für Politik und Zivilgesellschaft.
Deutscher Kulturrat e.V. (DKR), Chausseestraße 103, 10115 Berlin
Der Deutsche Kulturrat e.V. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Er ist der Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen die einzelnen Sparten (Sektionen) des Deutschen Kulturrates übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Ziel des Deutschen Kulturrates ist es, kulturpolitische Diskussion auf allen politischen Ebenen anzuregen und für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit einzutreten.
Chorverband Evangelischer Kirchenchöre Deutschlands e.V. (CEK)
Im Chorverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. (CEK) sind die Chorwerke und Chorverbände der Landeskirchen der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) zusammen geschlossen. Darüber hinaus gehören zum CEK auch Chorverbände einiger benachbarter Regionen sowie der evangelische und der christliche Sängerbund.
Bundesarbeitgemeinschaft Spiel und Theater (BAG Spiel und Theater)
Als Bundesarbeitsgemeinschaft für Laienspiel und Laientheater auf Initiative von Rudolf Mirbt im Jahre 1953 gegründet, knüpfte der Verband seinerzeit an das Laienspiel der Jugendbewegung und Reformpädagogik an und suchte darüber hinaus stets die Begegnung mit allen Spiel- und Theaterphänomenen. Ein Anspruch, der die fachliche Ausrichtung des Verbandes bis heute kennzeichnet. Das Jugendspiel, das Schulspiel und das Spiel der Erwachsenen waren von Beginn an in der Verbandsarbeit vertreten. Komplettiert wurde das Spektrum der BAG Spiel & Theater über die Jahre durch das Hinzukommen vielfältiger und renommierter Festivals sowie durch die Präsenz theaterpädagogischer Fachverbände und wissenschaftlicher Institutionen.
Kooperationspartner
Spiel&Theater Werkstatt Erfurt
Wie werde ich Mitglied beim bka
Mitglieder des Vereins können werden:
Die Mitgliedschaft im Verein kann jederzeit schriftlich beantragt werden. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder können ihren Austritt jederzeit erklären. Die Erklärung bedarf der Schriftform und wird zum Jahresende wirksam.
Keine Termine |
Kinder & Jugendliche fördern - Kinder- & Jugendkulturarbeit stärken!
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