1.  Der Kompetenznachweis Kultur wird in Angebote der kulturellen Jugendbildung vergeben, die freiwillig und teilnehmerorientiert sind sowie Möglichkeiten der Partizipation eröffnen. Der Kompetenznachweis Kultur kann überdies für künstlerische und kulturpädagogische Projekte auch in der Schule vergeben werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.

  2. Der Kompetenznachweis Kultur dokumentiert Selbst-, Sozial und Methodenkompetenzen, die Jugendliche und junge Erwachsene in Angeboten der kulturellen Kinder- und Jugendbildung erworben bzw. gestärkt haben.

  3. Zum Nachweis dieser Kompetenzen wurde ein eigenes Verfahren entwickelt, für das Fachkräfte, die im Feld der kulturellen Jugendbildung arbeiten, ein entsprechendes Fortbildungszertifikat erwerben.

  4. Der Kompetenznachweis Kultur ist das Ergebnis von gemeinsamer Beobachtung und dem Dialog zwischen Fachkraft und Jugendlichem. Die Fachkraft vergibt den Kompetenznachweis Kultur nur dann, wenn das Nachweisverfahren vollständig durchgeführt worden ist. Die Verantwortung hierfür trägt die Fachkraft selbst.

  5. Jeder Jugendliche entscheidet selbst, ob er einen Kompetenznachweis Kultur erwerben möchte. Der Kompetenznachweis Kultur wird an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 (empfohlenes Mindestalter) und 27 Jahren vergeben.

  6. Für den Erhalt des Kompetenznachweises Kultur müssen Jugendliche oder jungen Erwachsenen aktiv an einem Angebot der kulturellen Jugendbildung (empfohlen werden mindestens 50 Stunden) und am Prozess des Nachweisverfahrens teilgenommen haben.
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