Im Dezember 2015 ist der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug gestartet. Einsatzstellen können sich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) registrieren. Flüchtlinge sollen bei der Integration in die Gesellschaft unterstützt werden. Das Programm steht offen sowohl für deutsche Freiwillige als auch für Asylberechtigte sowie Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Träger können eine Stelle im Bereich der Flüchtlingshilfe über das Programm einrichten. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
Weitere Informationen: www.bundes-freiwilligendienst.de/fluechtlinge.html
Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erster Ansprechpartner, auch was Fördermittel für Integrationsprojekte betrifft. Gefördert werden unter anderem Integrationsprojekte, Multiplikatorenschulungen, Sportmaßnahmen oder niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen, sowie Maßnahmen zur Rückkehrförderung. Das BAMF ist auch zuständig für die Zulassung von Trägern für Integrationskurse und verwaltete das ESF BAMF Programm für berufsbezogene Deutschförderung.
Weitere Informationen: www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/projekttraeger-node.html
www.bamf.de/DE/Infothek/ESFProgramm/esf-bamf-programm-node.html
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Sein Ziel ist es, den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen zu verbessern, Qualifizierung zu stärken und soziale Integration zu unterstützen. Es gibt eine Vielzahl von Bundes- und Landesprogrammen des ESF. Der größte Teil der aktuellen ESF-Mittel wurde bereits ausgeschrieben und vergeben. Doch laut Experten ist zu erwarten, dass Restmittel nun vermutlich für Projekte zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgegeben werden und dass neue Programme der Länder zu erwarten sind. Es empfiehlt sich, die ESF-Seiten der Bundesländer regelmäßig zu besuchen.
Weitere Informationen: www.esf.de
Ziel des EHAP in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Aus Mitteln des EHAP werden ab November 2015 Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Das sind: Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen und ihre Kinder, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Es erfolgt eine jährliche Ausschreibung über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen: »www.bmas.de« (Suche: EHAP)
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