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Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung empfehlen wir folgende Herangehensweise:
1.) Laden Sie sich bitte den Kosten- und Finanzierungsplan herunter, füllen Sie diesen entsprechend Ihrer Phasen aus und
Hier der Link zum Kosten- und Finanzierungsplan https://kulturschock.protonet.info/public_links/Ce04B5GYsrtXsveq7WLwJw
2.) Bevor Sie auf weiter klicken haben Sie bitte ihre Bankdaten (Kontoinhaber und IBAN) sowie Ihre digitale Unterschrift griffbereit.
3.) Nun können Sie den Antragsfragebogen ausfüllen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellenmitarbeiterin.
Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben an den bka zurück. Bitte beachten Sie dabei unsere Förderrichtlinien und fügen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan bei.
  
  
a. Wir haben die ANBest-P zur Kenntnis genommen.
b. Wir erklären, dass wir die beantragten Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam sowie ausschließlich entsprechend dem Zuwendungszweck verwenden werden.
c. Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag einschließlich der Angaben in dem Kosten- und Finanzierungsplan.
d. Wir bestätigen, dass der Antrag von allen Partnern gemeinsam erstellt wurde.
e. Wir verpflichten uns, alle im Antrag gemachten Angaben bei Bedarf zu belegen. Wir werden den bka e.V. unverzüglich schriftlich unterrichten, wenn sich Änderungen hinsichtlich der gemachten Angaben ergeben.
f. Die von der Mitgliederversammlung des bka e.V. beschlossenen Maßnahmen, als bka-Maßnahmen zu bezeichnen und auch in der Öffentlichkeit darstellen. Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist zudem drauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen aus Mittel des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert werden.
g. Der Antragssteller verpflichtet sich zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel sowie einen Sachbericht.”
https://kulturschock.protonet.info/public_links/Ce04B5GYsrtXsveq7WLwJw

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1.) Laden Sie sich bitte den Kosten- und Finanzierungsplan herunter, füllen Sie diesen entsprechend Ihrer Phasen aus und
Hier der Link zum Kosten- und Finanzierungsplan https://kulturschock.protonet.info/public_links/Ce04B5GYsrtXsveq7WLwJw
2.) Bevor Sie auf weiter klicken haben Sie bitte ihre Bankdaten (Kontoinhaber und IBAN) sowie Ihre digitale Unterschrift griffbereit.
3.) Nun können Sie den Antragsfragebogen ausfüllen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellenmitarbeiterin.
Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben an den bka zurück. Bitte beachten Sie dabei unsere Förderrichtlinien und fügen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan bei.
  
  
a. Wir haben die ANBest-P zur Kenntnis genommen.
b. Wir erklären, dass wir die beantragten Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam sowie ausschließlich entsprechend dem Zuwendungszweck verwenden werden.
c. Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag einschließlich der Angaben in dem Kosten- und Finanzierungsplan.
d. Wir bestätigen, dass der Antrag von allen Partnern gemeinsam erstellt wurde.
e. Wir verpflichten uns, alle im Antrag gemachten Angaben bei Bedarf zu belegen. Wir werden den bka e.V. unverzüglich schriftlich unterrichten, wenn sich Änderungen hinsichtlich der gemachten Angaben ergeben.
f. Die von der Mitgliederversammlung des bka e.V. beschlossenen Maßnahmen, als bka-Maßnahmen zu bezeichnen und auch in der Öffentlichkeit darstellen. Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist zudem drauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen aus Mittel des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert werden.
g. Der Antragssteller verpflichtet sich zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel sowie einen Sachbericht.”
https://kulturschock.protonet.info/public_links/Ce04B5GYsrtXsveq7WLwJw
Wir bitten um eine kurze stichpunktartige Beantwortung der Fragen in den Textfeldern.
Gerne veröffentlichen wir Informationen rund um das geplante bzw. durchgeführte Projekt über die bka-Medien wie Kulturschock, bka-Homepage, bka-Newsletter, bka-Verteiler etc.. Hierzu nutzen wir, falls nicht anders gewünscht den Text zur Projektbeschreibung.
Gerne integrieren wir ein Foto für den visuellen guten Eindruck. Hierfür benötigen wir dann neben dem Bildmaterial in einer guten Auflösung auch jeweils eine Vereinbarung zur Nutzung des/der Foto/s. Eine entsprechende Datei wird dem Durchführungspaket beigelegt. Sollten Personen abgebildet sein, ist zugunsten der Wahrung zentraler Persönlichkeitsrechte, das Einholen einer Einwilligung zur Verwendung von Fotos erforderlich. Hier stellen wir ebenfalls einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung.
Um Abläufe möglichst effektiv zu gestalten, bitten wir um eine frühzeitige Information zu Veranstaltungsankündigungen bzw. Projektreviews.

29. Juni 2021 von 9:00 bis voraussichtlich 12:00 Uhr
  

 

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2.) Bevor Sie auf weiter klicken haben Sie bitte ihre Bankdaten (Kontoinhaber und IBAN) sowie Ihre digitale Unterschrift griffbereit.
3.) Nun können Sie den Antragsfragebogen ausfüllen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellenmitarbeiterin.
Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben an den bka zurück. Bitte beachten Sie dabei unsere Förderrichtlinien und fügen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan bei.
  
  
a. Wir haben die ANBest-P zur Kenntnis genommen.
b. Wir erklären, dass wir die beantragten Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam sowie ausschließlich entsprechend dem Zuwendungszweck verwenden werden.
c. Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag einschließlich der Angaben in dem Kosten- und Finanzierungsplan.
d. Wir bestätigen, dass der Antrag von allen Partnern gemeinsam erstellt wurde.
e. Wir verpflichten uns, alle im Antrag gemachten Angaben bei Bedarf zu belegen. Wir werden den bka e.V. unverzüglich schriftlich unterrichten, wenn sich Änderungen hinsichtlich der gemachten Angaben ergeben.
f. Die von der Mitgliederversammlung des bka e.V. beschlossenen Maßnahmen, als bka-Maßnahmen zu bezeichnen und auch in der Öffentlichkeit darstellen. Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist zudem drauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen aus Mittel des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert werden.
g. Der Antragssteller verpflichtet sich zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel sowie einen Sachbericht.”
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Im Dezember 2015 ist der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug gestartet. Einsatzstellen können sich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) registrieren. Flüchtlinge sollen bei der Integration in die Gesellschaft unterstützt werden. Das Programm steht offen sowohl für deutsche Freiwillige als auch für Asylberechtigte sowie Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Träger können eine Stelle im Bereich der Flüchtlingshilfe über das Programm einrichten. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet.

Weitere Informationen: www.bundes-freiwilligendienst.de/fluechtlinge.html

Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erster Ansprechpartner, auch was Fördermittel für Integrationsprojekte betrifft. Gefördert werden unter anderem Integrationsprojekte, Multiplikatorenschulungen, Sportmaßnahmen oder niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen, sowie Maßnahmen zur Rückkehrförderung. Das BAMF ist auch zuständig für die Zulassung von Trägern für Integrationskurse und verwaltete das ESF BAMF Programm für berufsbezogene Deutschförderung.
Weitere Informationen: www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/projekttraeger-node.html
www.bamf.de/DE/Infothek/ESFProgramm/esf-bamf-programm-node.html

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Sein Ziel ist es, den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen zu verbessern, Qualifizierung zu stärken und soziale Integration zu unterstützen. Es gibt eine Vielzahl von Bundes- und Landesprogrammen des ESF. Der größte Teil der aktuellen ESF-Mittel wurde bereits ausgeschrieben und vergeben. Doch laut Experten ist zu erwarten, dass Restmittel nun vermutlich für Projekte zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ausgegeben werden und dass neue Programme der Länder zu erwarten sind. Es empfiehlt sich, die ESF-Seiten der Bundesländer regelmäßig zu besuchen.
Weitere Informationen: www.esf.de

Ziel des EHAP in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Aus Mitteln des EHAP werden ab November 2015 Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Das sind: Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen und ihre Kinder, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Es erfolgt eine jährliche Ausschreibung über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen: »www.bmas.de« (Suche: EHAP)

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